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AGB
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Geschäftsbedinungen

Hier finden Sie die verschiedenen Geschäftsbedingungen zu den einzelnen Bereichen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Winkler Valentine KG, pixelworld.at, Haiden-Eulenweg 16, 9560 Feldkirchen

1. Geltung, Vertragsabschluss

(1) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. Für Kunden (Privat und Vereine) gelten diese AGB sinngemäß.

(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

(3) Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

(4) Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

(6) Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

(1) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

(2) Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

(3) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

(4) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

(5) Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

(6) Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

(7) Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

(8) Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

(2) Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

(3) Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(4) Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

(1) Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

(2) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

(3) In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

(1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

(2) Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

(1) Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

(1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 1.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

(2) Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

(3) Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

(4) Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

(5) Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

(4) Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

(5) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

(1) Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

(2) Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

(5) Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

(6) Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11. Kennzeichnung

(1) Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

(2) Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung

(1) Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

(2) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

(3) Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

(1) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

(2) Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

(2) Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

(3) Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Zusatz Bedingungen für den Bereich Fotografie

der Winkler Valentine KG, pixelworld.at, Haiden-Eulenweg 16, 9560 Feldkirchen

1. Geltungsbereich

(1) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at erbringt ausschließlich auf Grundlage der AGB und im Bereich Fotografie zusätzlich zu den „Zusatz Bedingungen für den Bereich Fotografie“ ihre Leistungen.

(2) Die AGB´s der Winkler Valentine KG, pixelworld.at sind Bestandteil dieser Zusatz Bedingungen.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

(1) Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

(2) Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) pixelworld.at
 Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

(3) Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

(4) Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

(5) Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden.
Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.

3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung

(1) Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

(2) Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Kennzeichnung

(1) Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

5. Nebenpflichten

(1) Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

(2) Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

6. Verlust und Beschädigung

(1) Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte
(Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und  immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

(2) Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener  Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

8. Leistung und Gewährleistung

(1) Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

(2) Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

(4) Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

(5) Der Fotograf behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Fotografen schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

(6) Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

(7) Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.

(8) Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

(9) Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.

9. Werklohn / Honorar

(1) Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

(2) Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

(3) Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

(4) Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

(5) Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

(6) Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

(7) Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

10. Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

Zusatz Bedingungen für den Bereich WEB-Hosting

der Winkler Valentine KG, pixelworld.at, Haiden-Eulenweg 16, 9560 Feldkirchen

1. Geltungsbereich

(1) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at (im folgenden ISP genannt) erbringt ausschließlich auf Grundlage der AGB und im Bereich WEB-Hosting und Domain-Service zusätzlich zu den „Zusatz Bedingungen für den Bereich WEB-Hosting“ ihre Leistungen.

(2) Die AGB´s der Winkler Valentine KG, pixelworld.at sind Bestandteil dieser Zusatz Bedingungen.

2. Zustandekommen eines Vertrages, Widerrufsbelehrung

(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP und dem Kunden beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsannahme in elektronischer Form durch den ISP oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung. Sollte der Auftrag nur teilweise durchgeführt werden können, dann akzeptiert der Kunde auch eine Teillieferung. Der Kunde ist verpflichtet die Auftragsbestätigung des ISP zu prüfen und den ISP auf eventuelle Fehler und/oder Unstimmigkeiten hinzuweisen.

(2) Widerrufsbelehrung – Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Winkler Valentine KG, pixelworld.at, Haiden-Eulenweg 16, 9560 Feldkirchen, 04276/61313, support@pixelworld.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(3) Folgen des Widerrufs – Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3. Domainregistrierung, -verwaltung

(1) Unser Geschäftspartner, die Ledl.net GmbH (im folgenden Geschäftspartner bezeichnet) ist offizieller, von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (nachfolgend kurz ICANN) akkreditierter Registrar für internationale Domainnamen. In dieser Eigenschaft registriert Ledl.net GmbH Domains für den zuerst Kommenden.

(2) Der Kunde bestätigt die Bestimmungen der ICANN gelesen und verstanden zu haben und diese in allen Punkten zu akzeptieren.

(3) Der Kunde anerkennt, dass unser Geschäftspartner als Domain-Registrar an eine Vereinbarung mit ICANN gebunden ist. Der Kunde stimmt zu, das diese Geschäftsbedingungen nach Bedarf geändert werden, um diese den eventuell durch Entscheid von ICANN geänderten ICANN-Bedingungen oder Verträgen mit Registries oder eigenen Erfordernissen anzupassen.

(4) Der Kunde erklärt mit der Domainregistrierung niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Der ISP führt keine diesbezügliche Prüfung der beantragten Domains durch. Der Kunde verpflichtet sich den ISP im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten.
Aus der Delegation des Domainnamens sind keine weiteren Rechte ableitbar. Der ISP übernimmt für den fortdauernden Bestand der Domains keine Gewähr und ist bei der Bereitstellung und /oder Verwaltung von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und den mit der Verwaltung der zentralen Domain-Datenbanken beauftragten Stellen lediglich als Vermittler tätig und hat keinen Einfluss darauf, dass die vom Kunden bestellten Domains zugeteilt werden können.

(5) Registriert der Kunde einen Domainnamen, so stimmt er zu, die Winkler Valentine KG, pixelworld, unseren Geschäftspartner Ledl.net GmbH und all ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Tochtergesellschaften sowie die Zentralregister-Betreiberfirmen (NICs, Registries) der Domain-Namen (TLDs) und ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Partner und Tochtergesellschaften von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und sonstiger Kosten die aus oder im Zusammenhang mit der Domain-Registrierung des Kunden entstehen, schad- und klaglos zu halten und zu verteidigen, dies auch über die Dauer dieser Domain-Registrierungsvereinbarung hinaus, also auch dann, wenn der Domain-Name bereits gelöscht ist. 

(6) Ein Domain Name gilt erst dann als registriert, wenn der ISP die ordnungsgemäße Registrierung schriftlich bestätigt hat. Der ISP übernimmt keinerlei Haftung, falls der Domain Name trotz Bestellung beim ISP nicht für den Antragsteller registriert werden kann. Der ISP behält sich das Recht vor, vor der Einleitung des Registriervorgangs die Bonität des Antragstellers zu prüfen und gegebenenfalls Vorauszahlung zu verlangen.

(7) Mit der Registrierung und/oder dem Transfer einer Domain bevollmächtigt der Kunde die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner alle Datenänderungen (updates), die der Kunde oder seine Beauftragten online über die Webseiten des ISP durchführt (wie z.B. DNS Updates, Whois-Updates oder sonstige Domain-Konfigurationen), im Namen des Kunden direkt und in Echtzeit beim jeweiligen Zentralregister durchzuführen.

(8) Mit der Registrierung und/oder dem Transfer oder der Kündigung einer Domain bevollmächtigt der Kunde die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner und den Betreiber der Domain-Registry (Domain-Zentralregister) sowie all deren Mitarbeiter und Vertreter alle relevanten Personen-Daten und Inhaber-Daten die in Verbindung mit der Domain-Registrierung stehen (Whois-Daten) zu nutzen, zu kopieren, weiter zu leiten und zu publizieren, zu ändern oder in sonstiger Weise, die dem Zweck der Domain-Verwaltung sowie dem Betrieb der Whois-Datenbank dient, zu bearbeiten.

(9) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at, deren Geschäftspartner und die Betreiber der Domain-Registries (Domain-Zentralregister) behalten sich ausdrücklich das Recht vor, solche Domain-Registrierungen zu verweigern, zu löschen oder zu übertragen, die sie nach ihrem Ermessen für notwendig erachten, um die Integrität und Stabiltät der Registry zu schützen, um im Einklang zu stehen mit jeglichem anwendbaren Recht, staatlichen Vorschriften oder Auflagen, gerichtlichen Anordnungen, Verfahren zur Lösung von Konflikten, oder um jegliche zivil- oder strafrechtliche Haftung der Winkler Valentine KG, pixelworld.at, deren Geschäftspartner und/oder die Betreiber der Domain-Registries zu vermeiden, ebenso wie die Haftung ihrer Partner, Tochterunternehmen, Organe, Direktoren und Angestellten. Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at, deren Geschäftspartner und die Betreiber der Domain-Registries behalten sich ebenso das Recht vor, einen Domain Namen bei Auftreten eines Konfliktfalles vorübergehend zu blockieren.

(10) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at, deren Geschäftspartner und die Betreiber der Domain-Registries (Domain-Zentralregister) behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Domain-Registrierungen nach ihrem eigenen und unlimitierten Ermessen zu verweigern, zu löschen oder zu übertragen, auf den Status „registry lock“ oder „hold“ oder einen ähnlichen Status zu setzen, um Fehler die von der Registry, von der Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner oder von irgendeinem an der Domain-Registrierung beteiligten Registrar begangen wurden, zu korrigieren oder wenn Domain-Gebühren nicht fristgerecht an den ISP oder die Domain-Registry bezahlt wurden.

(11) Sobald ein Domainname registriert ist, ist der Kunde verpflichtet seine Kundendaten sowie die Whois-Kontaktdaten aktuell zu halten und bei Änderung der Daten diese über die Online-Schnittstelle des ISP zu aktualisieren, bzw. dem ISP mitzuteilen. Ansonsten kann der fortdauernde Betrieb der Domain(s) nicht gewährleistet werden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die ihm durch falsche oder veraltete Kontaktdaten entstehen.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er alle Rechte an Dienstleistungen und Domainnamen verlieren kann, wenn er für den ISP aufgrund falscher Kontaktdaten auf herkömmlichem Weg nicht erreichbar ist. Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner sowie die zuständigen TLD-Registries behalten sich vor, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Whois-Daten jederzeit zu prüfen, auch durch Kontaktaufnahme mit dem Domain-Inhaber. Der Domain-Inhaber verpflichtet sich, die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner bzw der Registry in so einem Fall wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.

(12) Dem Nutzer der Dienstleistungen des ISP, dem Kunden, der Domain-Registrierungen und/oder Web-Hosting beim ISP bestellt, ist es verboten, die registrierten Domain-Namen und/oder die bestellten Webhosting-Leistungen für die Verbreitung von Malware, illegale Nutzung von Bot-Netzwerken, Phishing, jede Form von Piraterie, Markenrechts- oder Lizenrechtsverletzungen, betrügerische oder täuschende Praktiken, Fälschung oder sonstige illegale, gesetzeswidrige Aktivitäten zu nutzen, ansonsten der registrierte Domain-Name gesperrt werden kann und die rechtlichen Konsequenzen zum Nachteil des Verursachers der Rechtswidrigkeit gezogen werden.

4. Leistungsverlängerung, Verlängerung der Domainregistrierung (domain renewal), Kündigung einer Domainregistrierung oder sonstigen Leistung, Verrechnung

(1) Der ISP verlängert die Domainregistrierungen und sonstigen Leistungen automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern der ISP keine Zweifel an der Bonität des Kunden hat und der Kunde diese Leistung nicht bis spätestens 40 Tage vor dem Stichtag der Leistung schriftlich beim ISP gekündigt hat. Diese Verlängerung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Solange eine Leistung (z.B. Domainregistrierung) nicht ordnungsgemäß schriftlich beim ISP gekündigt wurde, ist der Kunde für Verlängerungen zahlungspflichtig.

(2) Für die Kündigung von Leistungen ist, um Formfehler und Eingriffe von Dritten zu vermeiden, das entsprechende Kündigungsformular des ISP zu verwenden und auf diesem vom Inhaber der Leistung Unterschrift zu leisten. Das Kündigungsformular ist online auf den Webseiten des ISP verfügbar und kann vom Kunden jederzeit ausgedruckt werden. Sollten in Bezug auf Länder-Domainnamen (ccTLDs) zusätzliche Kündigungsformalitäten einzuhalten sein, gehen diese aus Anhang-1 hervor.

(3) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner behält sich vor, in Einzelfällen oder wenn dies im Online-Angebot des ISP so vereinbart war, Domainregistrierungs- und Leistungsverlängerungen nur nach Vorauskassa durchzuführen und wird den Kunden in einem solchen Fall mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungsstichtag darüber informieren, dass eine Verlängerungszahlung geleistet werden muss, damit die Domainregistrierung bzw. sonstige Leistung verlängert werden kann. Falls die Gebühr für eine Verlängerung nicht bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit eingeht, behält sich die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner vor, die Domainregistrierungen bzw. sonstigen Leistungen nicht zu verlängern. Der Kunde kann dadurch das Recht an der Domainregistrierung und Leistungserbringung verlieren. Wird ein Domainname nicht verlängert, wird er am Stichtag des Domainnamens(Auslaufdatum) gelöscht.

5. Domain-, Leistungsgebühren, Bezahlung der Leistungen, Zahlungsverzug

(1) Die Entgelte für Domainregistrierungen und Leistungen der Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner werden jeweils am Tag der Leistungserbringung für ein Jahr im Voraus fällig, außer im Auftrag anders vereinbart.

(2) Die Bezahlung kann mit Kreditkarte, Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats oder mit einer Vorabüberweisung des Betrages durchgeführt werden.

(3) Für die Einhebung der Verlängerungsgebühren für Leistungen wird die beim ISP gespeicherte Zahlungsmethode verwendet. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dem ISP die Abbuchung von Verlängerungsgebühren für Leistungen des ISP von der Kreditkarte oder dem Bankkonto des Kunden im Zeitrahmen bis 30 Tage vor Leistungsverlängerung zu erlauben.

(4) Das Verfahren zur Domainregistrierung kann erst mit Eingang der unterzeichneten Autorisierung zur Kreditkartenbelastung, des unterzeichneten SEPA Lastschriftmandats oder nach Eingang des Betrages auf dem Konto des ISP eingeleitet werden. Als Ausnahme können Registrierungen auch nach Einlangen eines Kundenvertrages, bei späterer Bezahlung nach Rechnungserhalt durchgeführt werden. Der Kunde stellt dem ISP auf Anforderung geeignete Nachweisdokumente zur Prüfung seiner Identität und des vereinbarten Zahlungsmittels zur Verfügung. Eine Bearbeitung von Bestellungen ist erst möglich, wenn die Identität des Kunden zweifelsfrei bekannt ist, sowie dem ISP eine erfolgreiche Prüfung des zur Belastung bekanntgegebenen Zahlungsmittels (Bankkontodaten oder Kreditkartendaten) möglich war und der ISP seinen Dokumentations- und Prüfverpflichtungen zu Kreditkartentransaktionen und der Abwicklung von SEPA Lastschriftmandaten nachkommen konnte.

(5) Sämtliche Bankgebühren gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers.

(6) Alle Gebühren, die der Winkler Valentine KG, pixelworld.at durch Rückbuchung von Zahlungen entstehen, werden dem Kunden zusätzlich zu einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Bei Rücklastschriften werden dem Kunden die entstandenen Bank- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 20,- pro Rücklastschrift verrechnet.
Der Kunde erhält nach Geschäftsabschluss eine Rechnung. Diese Rechnung wird standardmäßig ausschließlich im PDF-Format per E-Mail übermittelt. Der ISP sendet dem Kunden auf Wunsch kostenfrei eine Rechnung am Postweg. 

(7) Der Kunde akzeptiert, dass geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden können.

(8) Sollte aus irgendwelchen Gründen die korrekte Bezahlung der Leistungen an die Winkler Valentine KG, pixelworld.at in der vom Kunden gewählten Zahlungsart nicht durchgeführt werden können, stimmt der Kunde zu, sämtliche zur zweckmäßigen Inkasso- und Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von bis zu 12% p.a., welche der ISP an ihn verrechnet, zu bezahlen.

(9) Der ISP ist bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder telefonischem Wege unter Setzung einer Nachfrist und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung nach eigenem Ermessen zur Diensteunterbrechung oder zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt. Eine Diensteunterbrechung gilt nicht als Vertragskündigung, die Zahlungspflicht des Kunden bleibt aufrecht.

(10) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er alle Rechte an Leistungen und Domainnamen verliert, wenn Registrierungsgebühren oder Verlängerungsgebühren nicht fristgerecht bezahlt wurden oder Zahlungen nachträglich durch die Bank oder ein Kreditkartenunternehmen zurückgefordert werden sowie bei Kreditkartenbetrug und anderen Rückbuchungen von Zahlungen. Die Inhaberrechte an Domainnamen gehen in solchen Fällen an den ISP über und der ISP behält sich das Recht vor, Domainnamen auslaufen zu lassen oder an Dritte zu verkaufen, falls Jahresgebühren nicht beglichen wurde oder sonstige fällige Rechnungen für andere Leistungen des ISP vom Kunden nicht beglichen wurden. Offene Forderungen bleiben in all diesen Fällen aufrecht.

(11) Die Preise für Domainregistrierungen und andere Dienstleistungen des ISP sind auf der Website veröffentlicht und können vom ISP jederzeit geändert werden. Es gelten immer nur die am Tag des Vertragsabschlusses beziehungsweise der Vertragsverlängerung aktuellen Tarife.

6. Aktualisierung von Stamm- und Kontaktdaten und Einholung von Zustimmungen

(1) Der Kunde hat Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse oder Telefonnummer umgehend dem ISP schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke, auch E-Mails, als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.
Falls Sie persönliche Daten und Informationen anderer Personen (zum Beispiel von jemandem, der Sie mit der Registrierung eines Domainnamens beauftragt hat, oder Daten von technischen Kontaktpersonen oder Rechnungskontaktpersonen) an den ISP übermitteln, bestätigen Sie, dass Sie diese Personen über den Zweck dieser Datenübermittlung und über diese Bestimmungen und Vertragsgrundlagen informiert haben. Weiters bestätigen Sie, dass Sie diese Personen darüber aufgeklärt haben, wie Daten aktualisiert und geändert werden können, dass diese aktuell gehalten werden müssen und dass diese Personen den Geschäftsbedingungen des ISP zustimmen müssen. Für die Übermittlung der Daten anderer Personen haben Sie die Zustimmung dieser Personen vorher einzuholen. Für Änderungen der Kontaktdaten dieser Personen gelten dieselben Verpflichtungen zur Aktualisierung wie für die eigenen Kontaktdaten des Kunden.

7. Streitschlichtung

(1) Im Falle von Streitigkeiten bezüglich des Nutzungs- und Verwendungsrechtes von gTLD Domainnamen, erkennt der Kunde die UDRP (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) von ICANN als gültig an.
Der Domaininhaber verpflichtet sich, die Streitschlichtungsgrundsätze der jeweils zuständigen Registrierungsstelle für eine Domain bestimmter Endung anzuerkennen und zu akzeptieren.
Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at dient nicht als Schlichtungsstelle.

(2) Der Kunde erkennt an, dass der ISP als akkreditierter Registrar bzw. dessen Geschäftspartner verpflichtet werden kann, einem auf den Schlichtungsregeln basierenden Schiedsspruch nachzukommen und dies zu einer Sperrung, Löschung oder Übertragung der Domain an einen Dritten führen kann, sofern der Kunde der Winkler Valentine KG, pixelworld.at gegenüber nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den im Schiedsverfahren obsiegenden Gegner vor einem zuständigen Gericht Klage auf Feststellung der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.

8. Webhosting

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für den ISP oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (Versenden von Massen-E-Mails zu Werbezwecken), betriebsschädliche Aktionen um die Leistung der Server zu beeinträchtigen, oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Der Kunde stimmt zu, dass im Fall von Spam-E-Mailversand und sonstiger Gesetzeswidrigkeiten oder absichtlicher Beeinträchtigung der Ressourcen des ISP von Seiten des Kunden der ISP Schadenersatz verlangen kann, mindestens jedoch eine Pönale in Höhe von EUR 500,- an den verursachenden Kunden verrechnet.

(2) Entstehen für den ISP oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais, unsichere Online-Skripte), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist der ISP zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Bereiche). Der ISP wird sich bemühen das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

(3) Nutzt der Kunde die Web Hosting Leistungen des ISP, so stimmt er zu, für alle unter dem Speicherpaket gezeigten Inhalte selbst verantwortlich zu sein und die Winkler Valentine KG und deren Geschäftspartner sowie deren Geschäftsführer, Funktionäre, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Wiederverkäufer und deren jeweilige Vertreter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schadenersatzforderungen, Haftungen, Kosten und Spesen samt angemessenen Anwaltshonoraren und Spesen, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Hosting-Speicherplatzes durch den Kunden entstehen, schad- und klaglos zu halten, dies auch nach Beendigung bzw. Ablauf des Hosting-Vertrags hinaus, also auch dann, wenn der genutzte Speicherplatz bereits gelöscht ist.

(4) Der Kunde stimmt zu und verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird der ISP in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich, Löschung der Inhalte, etc); der Kunde kann dabei nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben und hat als Verursacher alle dem ISP durch das rechtliche Vergehen des Kunden entstandenen Kosten klaglos zu ersetzen.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei übermäßiger Ressourcennutzung oder DOS (Denial Of Service) Angriffen durch Dritte Server überlastet sein können und daher gegebenenfalls nicht funktionieren. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen den ISP sind ausgeschlossen.

(6) Eine Änderung zu einem höherwertigen Leistungspaket (Upgrade) ist jederzeit möglich und wird vom ISP umgehend durchgeführt. Die Vertragslaufzeit beträgt ab dem Wechsel zum größeren Paket ein Jahr, der Tag des Wechsels ist also der neue Stichtag für das Vertragsverhältnis.
Eine Änderung zu einem kleineren Paket (Downgrade) kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Diese Änderung muss, um eine Neuverrechnung des größeren Paketes zu vermeiden, bis spätestens 40 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich beim ISP beantragt werden. In einem solchen Fall der Leistungsreduzierung ist eine Unterschrift erforderlich, weil es zur Löschung von Datenbanken und/oder Mailinglisten kommen kann.

(7) Vom ISP gewährte Gratis-Dienstleistungen können jederzeit, auch ohne Ankündigung aufgekündigt und eingestellt werden.

Der ISP ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde trotz Aufforderung des ISP störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt, Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt, gegen Rechtsvorschriften oder vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Ressourcenverbrauch verursacht wird.

(8) Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

(9) Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

(10) Verfügbarkeitsgarantie, 99,9% Uptime-Garantie – Diese Garantie gilt für alle Webhosting-Kunden des ISP. Der ISP garantiert, dass die Inhalte unter dem Webhosting-Paket des Kunden 99,9% der Zeit über das Internet erreichbar sind, sofern eine Unterbrechung nicht im Einflussbereich des Kunden selbst liegt.

(11) Für den Fall dass diese Garantie innerhalb eines Monats aufgrund technischer Probleme, deren Grund auf Seiten des ISP liegt, nicht erfüllt werden kann, erstattet der ISP die Kosten für den entsprechenden Monat zurück. Die Rückerstattung bzw. Gutschrift muss innerhalb 10 Tagen ab Auftreten der technischen Schwierigkeiten schriftlich beim ISP beantragt werden. Der Antrag muss die Kundendaten sowie Angaben zum technischen Problem und Zeitraum des Auftretens beinhalten.
Diese Garantie gilt nicht für Unterbrechungen bei Wartungsarbeiten, welche vorher schriftlich per E-Mail angekündigt wurden.
Ebenso gilt die Garantie nicht für Ausfälle, verursacht durch höhere Gewalt, Krieg, Feuer, Sabotage, Embargo, Streik, Unterbrechung von Telekommunikationseinrichtungen und sonstige Ereignisse, die nicht durch den ISP verursacht wurden und auf die der ISP keinen Einfluss hat.

(12) 30-Tage-Geld-Zurück-Garantie – Bei Erstbestellungen gewährt der ISP eine 30-Tage-Geld-Zurück-Garantie auf Webhostingpakete. Webhosting-Kunden des ISP haben die Möglichkeit, ein bestelltes Webhostingpaket binnen 30 Tagen ab Leistungsdatum schriftlich zu stornieren. In diesem Fall fallen keine Kosten an, bzw. bereits bezahlte Beträge werden an den Kunden rückerstattet. Diese Garantie betrifft nur neu eingerichtete Webhosting Dienstleistungen. Domainregistrierungen, virtuelle Server, sonstige Leistungen, Paketwechsel und Verlängerungen sind davon ausgenommen!
Eine Mehrfachnutzung der Geld-zurück-Garantie ist ausgeschlossen: Erfolgt nach der Stornierung von Webhosting-Dienstleistungen und der Erstattung der damit verbundenen Gebühren eine neuerliche Bestellung von Webhosting-Dienstleistungen, so ist keine nochmalige Nutzung der Geld-zurück-Garantie möglich.

9. Backup, Datensicherung

Der ISP wird alle technisch angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden oder zu löschen, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Der ISP sichert alle Daten der Kunden, Websites, E-Mails, Datenbanken täglich auf Band um Sicherungskopien herzustellen. Diese Bandsicherungen werden für ca. 14 Tage gespeichert. Der Kunde kann Kopien seiner Inhalte aus dieser Bandsicherung (Backup) anfordern. Der ISP berechnet für die Wiederherstellung eine aufwandsabhängige Gebühr in Höhe von EUR 36,- bis 72,- inkl. 20% Mwst. Eine Verfügbarkeit eines aktuellen Backups kann aufgrund möglicher technischer Probleme trotzdem nicht garantiert werden. Der ISP ist für Datenverluste des Kunden nicht verantwortlich, da wir keine Datensicherungsleistungen anbieten sondern nur Hosting-Leistungen. Der Hosting-Kunde muss, um verlässliche und kostenfreie Daten-Backups seiner E-Mails, Website und Datenbanken zu erhalten, selbst die vom ISP zur Verfügung gestellte Backup-Möglichkeit im Control Panel nutzen.

10. Malware, Schadsoftware, Sicherheitslücken

Der Betrieb von Software (Onlineshop-, Content Management Systeme, Onlinekalender, Cloud Speicher Lösungen, etc.) auf den vom ISP zur Verfügung gestellten Webhosting-Dienstleistungen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat für die regelmäßige Aktualisierung (Updates) der Software, deren Komponenten und Erweiterungen selbst Sorge zu tragen. Wird vom ISP Schadaktivität, insbesondere ein Malwarebefall oder die Verbreitung von Schadsoftware über Sicherheitslücken in vom Kunden verwendeter Software, festgestellt, werden die betroffenen Inhalte vom ISP deaktiviert. Der Kunde wird über die Abschaltung von Inhalten binnen 24 Stunden in Kenntnis gesetzt. Der ISP stellt dem Kunden im Hilfebereich seines Onlineangebotes Verhaltensempfehlungen und Anleitungen zur Absicherung solcher Software bzw. zur Problembehebung zur Verfügung. Die veröffentlichten Anleitungen beziehen sich auf Standardinstallationen der jeweiligen Software. Der ISP übernimmt keine Gewährleistung für die Anwendbarkeit, insbesondere bei individuell angepassten Installationen. Die Nutzung der vom ISP veröffentlichten Anleitungen erfolgt auf ausschließliche Gefahr des Kunden bzw Nutzers. Der ISP kann bei der Entfernung der Schadsoftware nach Auftrag des Kunden behilflich sein, der entstehende Zeitaufwand muss jedoch verrechnet werden.

11. Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluß und höhere Gewalt

(1) Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

(2) Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, bei Sabotage und Denial Of Service Angriffen gegen Server des ISP oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen kommen. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Solche Unterbrechungen der Leistungen berechtigen den ISP, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der ISP kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs und für die Sicherheit gespeicherter Daten erforderlich sein sollte.

(3) Der Kunde stimmt zu, bei allen Eingaben, Änderungen und Transaktionen, welche er online auf Webseiten der Winkler Valentine KG, pixelworld.at durchführt, an diese Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, auch in dem Falle, dass der Kunde einen Dritten (zum Beispiel Webdesigner oder sonstigen Gehilfen) mit Eingaben, Änderungen oder Transaktionen beauftragt hat oder auch, wenn er diesen Dritten nicht beauftragt hat, sondern ihm nur durch Weitergabe von Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) die Möglichkeit zu Eingaben, Änderungen oder Transaktionen gegeben hat, oder ihm diesen Zugang durch Achtlosigkeit im Umgang mit den Zugangsdaten oder Wahl eines unsicheren Passwortes verschafft hat. In all diesen Fällen haftet der Kunde für Schäden.

(4) Der Kunde ist für die Sicherheit der Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) zu Webseiten Winkler Valentine KG, pixelworld.at verantwortlich, auch wenn ein von ihm Beauftragter diese Daten durch eigene Wahl festgelegt hat. Der Kunde hat Zugangspasswörter sicher zu wählen und ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten und die Winkler Valentine KG, pixelworld.at unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens acht Zeichen, Grossbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen gemischt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Passwörter auf den Webseiten des ISP zu ändern.

(5) Mit der Nutzung des Bestellsystems und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Nutzung der Online-Tools des ISP verpflichtet sich der Kunde, die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner, Ihre Agenten, Partner, Wiederverkäufer sowie ICANN und das jeweilige Domain-NIC-Zentralregister wie VeriSign, Inc., Afilias Limited, Public Interest Registry, doMEn d.o.o., sowie alle Personen, welche für die Registrierung eingeschaltet sind, von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten und/oder Kosten freizustellen, die auf der illegalen Nutzung eines von ihm registrierten Domainnamens beruhen. Dem Kunden wird im Falle der versuchten Anspruchnahme gegenüber dem ISP das Recht eingeräumt nachzuweisen, dass Ansprüche im Rahmen der Freistellung nicht oder nicht in dem geforderten Umfang angefallen und / oder nicht von dem Kunden zu vertreten sind.

(6) Weder die Winkler Valentine KG,pixelworld.at, deren Geschäftspartner, deren Wiederverkäufer, Partner und Agenten, noch ICANN und das jeweilige Domain-NIC-Zentralregister sowie alle Personen, die bei dem Registrierungsprozess eingeschaltet sind, sind gegenüber dem Kunden oder Dritten für direkte oder indirekte Schäden und Kosten aller Art regresspflichtig, die auf höhere Gewalt, Eingriffe von Regierungs- und Verwaltungsbehörden, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Knappheit an Ressourcen oder ähnliche Einflüsse zurückzuführen sind, auf die der ISP keinen Einfluss hat.

(7) Für alle Leistungen des ISP wird eine eventuelle Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung des ISP bei Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit wird auf den Betrag des vom Kunden jeweils zu entrichtenden Entgelts für die jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt. Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.

(8) Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, Denial Of Service Attacken gegen den ISP oder gegen Kunden des ISP, bei technischen Gebrechen der eingesetzten Software oder Hardware oder bei angekündigten oder unangekündigten Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen des ISP kann nicht zugesichert werden und liegt nicht zur Gänze im Einflussbereich des ISP.

(9) Störungen der Leistungen, welche vom ISP zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb einer Nachbesserungsfrist von vierzehn Werktagen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gelten diese Bedingungen sinngemäß. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

(10) Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails ihr Ziel erreichen oder entsprechende Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von vom ISP oder Kunden eingerichteten Spam-Filtern, Virenfiltern etc kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Der ISP haftet nicht für Schäden, welche durch diese Filter oder eine fehlerhafte Konfiguration der Dienste von Seiten des Kunden entstehen. Der ISP übernimmt keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit von ihm angebotener kostenfreier oder kostenpflichtiger Viren- und Spam-Filtersoftware.

(11) Der ISP behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des ISP unabhängig sind.

(12) Der ISP übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverlust aufgrund technischer Gebrechen oder von Bedienerfehlern übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(13) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Der ISP übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Der ISP haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

(14) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass multilinguale Domains auf Grund der technischen Neuheit und Browserinkompatibilitäten nicht systemübergreifend funktionieren müssen.

12. Löschung, Widerruf einer Registrierung oder Leistung, Vertragsbeendigung

(1) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at und deren Geschäftspartner ist gemäß den Bestimmungen der ICANN berechtigt und kann verpflichtet werden, gTLD Domainnamen in nachfolgenden Fällen zu löschen:

Der Domainhalter veröffentlicht unrichtige Whois-Kontaktdaten (Domaininhaberdaten, Domainadministratordaten)
Der Domainhalter übermittelt mutwillig unrichtige Kontaktdaten
Der Domainhalter übermittelt mutwillig unrichtige Informationen
Der Domainhalter versäumt, binnen 15 Tagen nach unserer Anfrage bezüglich fragwürdiger oder von Dritter Seite beeinspruchter Whois-Domain-Kontaktdaten zu reagieren und seine Kontaktdaten zu aktualisieren.

(2) Widerruf einer Registrierung oder Leistung – Die Registrierung kann nach schriftlicher Benachrichtigung des Inhabers unter folgenden Bedingungen von der Vergabestelle widerrufen werden:

Auf Gerichtsbeschluss.
Auf Anweisung einer Behörde aufgrund gesetzlicher Grundlagen.

(3) Ein wichtiger Grund für eine sofortige Vertragsauflösung liegt für den ISP insbesondere dann vor, wenn der Kunde…

… mit einem Betrag in Höhe einer Monatsgebühr länger als 14 Tage in Verzug gerät,
… schuldhaft gegen Pflichten des Vertrages beziehungsweise diese AGB verstößt,
… offensichtliche Gesetzesverstöße begeht,
… trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in den AGB geregelten Anforderungen genügen,
… schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien für Domains verstößt.

In all diesen Fällen erlöschen alle Rechte des Kunden an Domainregistrierungen und Leistungen.

(4) Falls die Zulassung von der Winkler Valentine KG, pixelworld.at oder deren Geschäftspartner als Registrar für eine Domain endet oder die Winkler Valentine KG, pixelworld.at oder deren Geschäftspartner eine TLD aus dem Angebot nimmt, ist der ISP berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Eine solche Kündigung kann auch durch E-Mail erfolgen.

(5) Für den Fall, dass die Winkler Valentine KG, pixelworld.at oder deren Geschäftspartner die Registrierung einer Domain des Kunden nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle nicht aufrecht erhalten kann, ist der ISP berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
Domainrelevante Daten werden in Datenbanken gespeichert, um die Domain fortführen zu können, falls der Registrar seine Aktivitäten zur Registrierung und Verwaltung von Domains beendet.
Stammdaten werden gem § 97 Abs. 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen in Bezug auf die Domainverwaltung oder Leistungserbringung zu erfüllen.

(6) Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet, daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten (Website, Datenbanken, E-Mails) berechtigt ist. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen den ISP ableiten.

13. Zustimmung zu Registrierungsbedingungen, Regeln, AGB der Zentralregister für Domain-Namen

Mit der Registrierung eines Domain-Namens stimmt der Kunde zu, die zusätzlichen Registrierungsbedingungen, Regeln und AGB des für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Zentralregisters für Domain-Namen gelesen zu haben, zu verstehen und stimmt zu, an diese gebunden zu sein. Manche dieser Registrierungsbedingungen sind nicht in der Vertragssprache Deutsch, sondern in einer anderen Sprache verfasst, auch dabei stimmt der Kunde mit Registrierung der Domain zu, diese Regeln gelesen und verstanden zu haben und stimmt zu, an diese gebunden zu sein. Ebenso stimmt der Kunde zu, dass die Registrierungsstellen ihre Regeln und AGB jederzeit ändern können. Der ISP garantiert nicht für die Aktualität der Verweise gegebenenfalls muss der Kunde diese Zusatz-Vertragsbedingungen beim ISP vor der Registrierung anfordern. Zusätzlich können diese Vertragsbedingungen auf der Website der jeweiligen Domain-Registrierungsstelle (Registry) jederzeit eingesehen werden.

14. SSL-Zertifikat

Der Kunde stimmt mit Bestellung eines SSL-Zertifikates zu, dass diese Bestimmungen (Werden bei Bestellung mitgeliefert) in englischer Sprache verfasst sind, diese gelesen und verstanden zu haben und an diese gebunden zu sein.

Zusatz Bedingungen für das BezirksJournal

der Winkler Valentine KG, pixelworld.at, Haiden-Eulenweg 16, 9560 Feldkirchen

1. Geltungsbereich

(1) Die Winkler Valentine KG, pixelworld.at (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ausschließlich auf Grundlage der AGB und im Bereich BezirksJournal zu den „Zusatz Bedingungen für das BezirksJournal“ ihre Leistungen.

(2) Die AGB´s der Winkler Valentine KG, pixelworld.at sind Bestandteil dieser Zusatz Bedingungen.

2. Anzeigenauftrag

(1) Sämtliche Vereinbarungen welche nicht im Anzeigenauftrag oder in der Auftragsbestätigung schriftlich angeführt sind, gelten nicht als Vertragsbestandteil und werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt.

(2) Anzeigenaufträge gelten erst nach Prüfung des Inhaltes (Punkt 3) in diesen Bedinungen und nach Annahme durch den Auftragnehmer als verbindlich. Weiters ist der Auftragnehmer jederzeit zur Ablehung von Anzeigenaufträgen – bei Zahlungsverzug auch nach bereits erfolgter Annahme – berrechtigt.

3. Inhalt von Inseraten

(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen in seinem Inserat eingehalten werden, er für sämtliches Material (Bilder, Logo usw.) welches dem Urheberrecht unterliegen können, die Genehmigung zum Abdruck für ein Inserat hat und keine rechte Dritter verletzt werden.

(2) Weiters hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er die im Inserat beworbenen Leistungen, in Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen, erbringen darf.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer und deren Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche Dritter oder Berhörden die aufgrund des abgedruckten Inserates entstehen könnten, schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst auch die Kosten für eine gerichtliche angeordnete Gegendarstellung.

4. Inserat

(1) Der Kunde ist verpflichtet den Inhalt, sämtliche für das Inserat benötigten Materialien wie Fotos, Logos usw. oder das fertige Inserat dem Auftragnehmer fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Als spätester Termin hierfür wird der Redaktionsschluss der jeweiligen Ausgabe vereinbart.

(2) Für die Korrektheit der Daten im Inserat ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Inseraten welche vom  Kunde nicht fertig abegliefert werden, erhält der Kunde einen Korrekturabzug für welchen er die Druckfreigabe erteilen muss. Sollte der Kunde auf welchen Gründen auch immer die Druckfreigabe oder seine Änderungswünsche nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, gilt automatisch die Erteilung der Druckfreigabe durch den Kunden.

(3) Platzierungswünsche und Erscheinungstermine werden nach Möglichkeit berücksichtigt, gelten jedoch nicht als verbindlich.

(4) Der Auftragnehmer gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe des Inserates. Farbverbindlichkeiten sind ausgeschlossen.

(5) Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen wird kein Ersatz geleistet. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines bestimmten Tages bzw. durch Druckfehler entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe auf den Betrag des Ineratenpreises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

(6) Bei Leistungen die eine 15%ige Agenturprovision rechtfertigen, sind die Inserate per PDF gemäß unserer Dateibeschreibung anzuliefern. Werden Inserate nicht fertig bzw. anders als nach unseren Vorgaben angeliefert, kann eine Agenturprovision ausgezahlt werden. Auch bei Preisangeboten die mehr als 20% Nachlass auf unsere Preisliste beinhalten, kann keine Agenturprovision ausbezahlt werden.

5. Stornierung von Anzeigenaufträgen

(1) Bei Stornierungen wird bis 1 Monat vor Redaktionsschluss eine Stornogebühr von 10% vom Tarifwert der Buchung, bis 2 Wochen vor Redaktionsschluss 30% und ab 1 Woche vor Redatkionsschluss 50% verrechnet.

(2) Stornierungen von einzelnen Aufträgen bei welchen aufgrund mehrerer Einschaltungen ein Peisnachlass gewährt wurde, gelten die Stornobedingungen lt. Punkt 7 Abs. 1. Zudem werden sämtliche Preisnachlässe für die bereits geschaltenen Aufträge, welche Bestandteil des gewährten Preisnachlasses sind, nachverrechnet.

6. Reklamation

Bei Reklamationen muss der Kunde diese innerhalb von 3 Werktagen nach erscheinen schriftlich beim Auftragnehmer einbringen. Bei Abhlehung der Reklamation durch den Auftragnehmer bzw. bei Streitigkeiten über die Berechtigung der Reklamation wird der Kunde nicht von der fristgerechten Zahlung evtl. Rechnungen bzw. der aktuellen Rechnung zum jeweiligen reklamierten Auftrag entbunden. Eine Gegenrechnung von evtl. Schadenersatzansprüchen ist nicht zulässig.

7. Erfüllungsort und Ausgaben

Der Erfüllungsort für einen Anzeigenauftrag ist der jeweilige Erscheinungsort der Zeitung. Der Auftragnehmer haftet nicht für das pünktliche Erscheinen einer Ausgabe. Weiters kann der Auftragnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Ausgabe entfallen lassen. Anzeigenaufträge welche für die entfallene Ausgabe gemacht wurden sind somit hinfällig.